Mandanteninformationen
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht
Haftungsverteilung bei Unfall durch Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtsberechtigten
Die Verletzung des Vorfahrtsrechts durch den in die Straße Einfahrenden
indiziert sein Verschulden. Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden
Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn
keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten
Teil für die Unfallfolgen zu haften.
Es kommt aber eine Mithaftung des im fließenden Verkehr befindlichen
Fahrers bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
bzw. der "angemessenen Geschwindigkeit" in Betracht. So haben die
Richter des Oberlandesgerichts Naumburg entschieden, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung
von ca. 50 % eine Haftungsverteilung von 50 % rechtfertigt.