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Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Schmerzensgeld bei Sturz im Linienbus wegen unnötiger Vollbremsung

Fahrgäste in Linienbussen haben sowohl beim Anfahren, während der Fahrt und auch beim Anhalten stets für die eigene Sicherheit zu sorgen und sich festen Halt zu verschaffen. Daher besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass ein Sturz während der Fahrt auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung eines festen Halts zurückzuführen ist. Hat der Fahrgast jedoch alle in dem Fahrzeug vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen für einen sicheren Halt unternommen ist dieser Anscheinsbeweis entkräftet.

In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) fuhr ein gehbehinderter Fahrgast mit einem Linienbus und hatte auf dem Behinderten vorbehaltenen Sitz Platz genommen und sich an dem hierfür vorgesehen Haltegriff festgehalten. Andere Sicherungsmaßnahmen gab es nicht. Nach einer unnötigen Vollbremsung des Busfahrers stürzte der Fahrgast und verletzte sich schwer. Das OLG sprach ihm ein Schmerzensgeld von 10.000 € zu.

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