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Rechtsberatung Vergaberecht Kiel

Ansgar Krück, Anwalt für Vergaberecht in Kiel

Das Vergaberecht befasst sich mit dem Verfahren bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber.

Anspruchsvoll wird dies besonders, weil die zu beachtenden Vorschriften über zahllose Normenkomplexe verstreut sind, sich in vielen Fällen nicht sofort erschließen und als unübersichtlich und kompliziert empfunden werden. Deutlich erschwert wird die Arbeit der Vergabestellen durch die strengen formalen Anforderungen, die das Vergaberecht aufstellt. So bleibt für „den Praktiker" bei der Umsetzung dieser Vorgaben vieles im Unklaren.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht es um viel. Die Auftragswerte sind hoch, die Risiken auch. Falsche Entscheidungen der Vergabestelle über die Erteilung des Zuschlages an einen Mitbewerber können den übergangenen Bieter erheblich schädigen.

Bieterunternehmen sollten das Vorgehen der Vergabestelle ab Bekanntmachung der Ausschreibung sorgfältig beobachten. Erkennbare Vergabeverstöße müssen noch während des Vergabeverfahrens unverzüglich gerügt werden. Ist der Zuschlag an den Mitbewerber erst erteilt, ist es für ein Eingreifen in der Regel zu spät.

Strenge Formvorschriften und kurze Fristen im Nachprüfungsverfahren erfordern vom anwaltlichen Berater Kompetenz und Erfahrung. Ich begleite Bieterunternehmen in jeder Phase des Vergabeverfahrens, um die Chancen auf Auftragserteilung verwirklichen zu helfen.

Ich betreue unter anderen folgende Bereiche des Vergaberechts:

  • Mitwirkung bei der Erstellung und Kontrolle von Verdingungsunterlagen
  • Führen oder Abwehren von Nachprüfungsverfahren und Schadensersatzprozessen
  • Mitwirkung bei der rechtlichen Bewertung von Bieterangeboten
  • Beratung in Bezug auf Rügenotwendigkeiten/ Nebenangebote
  • Verhandlungspotenziale
  • Klärung von Bieterfragen
  • Vorbereitung und Durchführung von Aufklärungsgesprächen und Verhandlungsterminen