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Rechtsberatung Immobilienrecht Kiel

Ansgar Krück, Anwalt für Immobilienrecht in Kiel

Beratung bei Bau, Kauf, Vermögensanlage

Wenn es um Immobilien geht, sind juristische Probleme oft nicht weit entfernt. Daher unterstütze und vertrete ich alle Personen, die Bauvorhaben geplant haben oder anderweitig mit Immobilien in Berührung kommen. Für eine fachliche Beratung durch mich ist es unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Entwickler von Immobilienfonds, Verwalter oder Sicherungsgeber beteiligt sind. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann viele potenzielle Auseinandersetzungen proaktiv vermeiden.

Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten ich die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, kläre ich für Sie, ob und wie es den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Bauordnung und Bauplanung genügt. Ich berate Sie in Bezug auf das Architektenrecht - insbesondere über die Leistungspflichten und Honoraransprüche des Architekten.

Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch meine Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfe ich für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.

Folgende Schwerpunkte betreue ich für meine Mandanten

  • Baurecht
  • Mietrecht
  • Nutzung von Immobilien
  • Bau-Genehmigungsverfahren
  • Behördliche Verfügungen
  • Projektentwicklung
  • Immobilienverkauf
  • Immobilienverwertung
  • Grundschulden
  • Forderungsabtretung